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   OVG Bremen, 19.03.1998 - 1 BB 74/98   

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https://dejure.org/1998,14814
OVG Bremen, 19.03.1998 - 1 BB 74/98 (https://dejure.org/1998,14814)
OVG Bremen, Entscheidung vom 19.03.1998 - 1 BB 74/98 (https://dejure.org/1998,14814)
OVG Bremen, Entscheidung vom 19. März 1998 - 1 BB 74/98 (https://dejure.org/1998,14814)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulassung der Beschwerde; Antrag nach Fristablauf; Zulassungsgründe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2004 - 10 S 951/03

    Entsprechende Anwendung von TA Lärm Nr 6.7 S 1 bei Bestimmung der

    Dies gilt aber nur für einen späteren Vortrag, der die fristgerecht vorgetragenen Zulassungsgründe lediglich näher erläutert oder verdeutlicht (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 12.05.1998 - 12 A 12501/97 -, NVwZ 1999, 198; OVG Bremen, Beschl. v. 19.03.1998 - 1 BB 74/98 -, NordÖR 1999, 22 f.).
  • OVG Thüringen, 29.06.2001 - 4 ZEO 917/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht, Kosten; Gebühr; Vorauszahlung;

    Eine nach Fristablauf eingehende (weitere) Begründung ist nur beachtlich, wenn sie eine zuvor fristgerecht erfolgte Begründung erläutert, ergänzt oder verdeutlicht (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 19.03.1998 - 1 BB 74/98 - NordÖR 1999, 22 unter Hinweis auf Seibert, DVBl. 1997, 932 ff. (940); OVG NW, Beschluss vom 24.04.1998 - 24 B 236/98 - zitiert nach Juris; Guckelberger, DÖV 1999, 937 ff. [940]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.12.1999 - 2 M 26/99

    Aufschiebende Wirkung gegen Gebührenbescheid; Vorbringen zu Zulassungsgründen;

    Soweit die Antragstellerin - nach Ablauf der Antragsfrist (§ 146 Abs. 5 Satz 1 VwGO) - ihren Zulassungsantrag mit Schriftsatz vom 22. September 1999 weiter begründet hat, sieht der Senat darin eine - zulässige - Ergänzung des bisherigen Zulassungsvorbringens, die nicht als verspätet zurückzuweisen ist (vgl. OVG Bremen, Beschluß vom 19.03.1998, 1 BB 74/98, NordÖR 1999, 22).
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